Gesetzliche Hinweise
Entsorgung & Umwelt
Hier finden Sie Hinweise zur Rückgabe und Entsorgung von Verpackungen, Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräten. Die Informationen beziehen sich auf die Rückgabe und Entsorgung in Deutschland.
1. Verpackungen
Systembeteiligung und getrennte Sammlung
Für Verpackungen gelten die europäische Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) und die ergänzenden deutschen Vorschriften. Für Verpackungen, für die wir zur Systembeteiligung verpflichtet sind, erfolgt unsere Systembeteiligung über die Noventiz GmbH, Köln.
Bitte trennen Sie Verpackungsbestandteile nach Material und führen Sie diese den dafür vorgesehenen Sammelsystemen zu. Beachten Sie die örtlichen Hinweise zur Abfalltrennung und die Annahmebedingungen der zuständigen Entsorgungsstellen.
Weitere Informationen zu unserem Systemanbieter finden Sie bei Noventiz.
Paletten und Verpackungen aus Speditionslieferungen
Bei unseren Speditionslieferungen können Paletten, Kartonagen, Folien und weitere Verpackungsbestandteile anfallen. Der geeignete Rückgabe- oder Entsorgungsweg richtet sich nach der Verpackungsart und dem jeweils vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmesystem.
Soweit für Verpackungen aus unseren Lieferungen eine gesetzliche Rücknahmepflicht außerhalb der Systembeteiligung besteht, richtet sich Ihr Rückgabeanspruch nach den dafür geltenden Vorschriften. Zur Abstimmung der Rückgabe wenden Sie sich bitte an unser Vertriebsteam. Gesetzliche Rückgaberechte werden durch diese Bitte um Abstimmung nicht eingeschränkt.
Dokumente
Noventiz-Entsorgungszertifikat 2025 als PDF ansehen
Noventiz-Klimazertifikat 2026 als PDF ansehen
Maßgeblich sind der jeweilige Dokumentinhalt und der darin angegebene Bezugszeitraum. Das Klimazertifikat ist vom Nachweis der Verpackungssystembeteiligung zu unterscheiden.
2. Batterien und Akkus
Unsere Akku-Tischleuchten enthalten wiederaufladbare Batterien. Für Batterien und Altbatterien gelten die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus einer getrennten Sammlung zuzuführen. Sie dürfen diese weder im Restmüll noch in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack entsorgen.
Die getrennte Sammlung ermöglicht das Recycling wertvoller Rohstoffe und verhindert, dass enthaltene Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Rückgabe separat vorliegender Gerätealtbatterien
Gegenüber uns besteht im gesetzlichen Umfang ein Anspruch auf unentgeltliche Rücknahme von Gerätealtbatterien. Die Rücknahmepflicht erfasst die Batteriekategorien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, auch im Zusammenhang mit dem Vertrieb batteriebetriebener Geräte.
Innerhalb der erfassten Kategorien kommt es nicht auf Marke, Herkunft, chemische Zusammensetzung, Baugröße oder Beschaffenheit an. Die Rücknahme ist nicht an einen Neukauf gebunden und auf Mengen begrenzt, derer sich private Endnutzer üblicherweise entledigen.
Zur Abstimmung eines geeigneten Rückgabewegs erreichen Sie unser Vertriebsteam über die unten genannten Kontaktdaten. Ihre gesetzlichen Rückgaberechte bleiben unberührt.
Gerätealtbatterien können Sie außerdem unentgeltlich bei dafür eingerichteten Sammelstellen im Handel und bei geeigneten kommunalen Sammelstellen abgeben. Informationen zu örtlichen Annahmestellen erhalten Sie bei Ihrer kommunalen Abfallberatung.
Geräte mit eingebautem Akku
Für vollständige Altgeräte mit eingebautem Akku gelten die Rückgaberegelungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Die Rücknahme einzelner Altbatterien ist davon zu unterscheiden.
Geben Sie eine vollständige Akku-Tischleuchte deshalb bei einer geeigneten Rücknahmestelle für Elektroaltgeräte ab und nicht in eine Sammelbox für lose Batterien. Öffnen oder beschädigen Sie einen fest eingebauten Akku nicht. Beachten Sie die Herstellerhinweise und die Hinweise der Annahmestelle.
Bedeutung der Symbole
Die durchgestrichene Mülltonne kennzeichnet die Pflicht zur getrennten Sammlung. Batterien und Akkus mit diesem Symbol dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Die chemischen Zeichen Pb und Cd stehen für Blei beziehungsweise Cadmium. Auf älteren Batterien kann außerdem Hg für Quecksilber angegeben sein.
Sicherheit bei lithiumhaltigen Akkus
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung oder unsachgemäßem Umgang Brände verursachen. Verwenden Sie beschädigte, verformte oder aufgeblähte Akkus nicht weiter und öffnen Sie diese nicht.
Informieren Sie vor der Rückgabe das Fachpersonal der Annahmestelle über eine Beschädigung und lassen Sie den sicheren Rückgabeweg klären. Beschädigte Akkus oder Geräte mit beschädigtem Akku dürfen nicht ohne Klärung der Transportvoraussetzungen als gewöhnliches Paket versendet werden.
3. Elektro- und Elektronikgeräte
Zu unserem Sortiment gehören unter anderem Akku-Tischleuchten von Kettler und USB-Ladegeräte von EVOLINE. Auch diese Produkte müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer fachgerecht als Elektroaltgeräte entsorgt werden.
Getrennte Sammlung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll oder die Sammlung von Verpackungsabfällen entsorgt werden. Endnutzer müssen sie einer getrennten Erfassung zuführen.
Nutzen Sie dafür berechtigte Sammel- und Rücknahmestellen. Eine fachgerechte Behandlung ermöglicht die Rückgewinnung von Wertstoffen und begrenzt Risiken durch enthaltene Schadstoffe oder Batterien.
Rückgabemöglichkeiten
Altgeräte aus privaten Haushalten können unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, beispielsweise kommunalen Wertstoffhöfen, abgegeben werden. Standorte und Annahmebedingungen erfahren Sie bei Ihrer kommunalen Abfallberatung.
Zusätzlich bestehen Rückgabemöglichkeiten bei gesetzlich rücknahmepflichtigen Händlern sowie über eingerichtete freiwillige Rücknahmesysteme von Herstellern und Händlern.
Bei rücknahmepflichtigen Händlern ist beim Kauf eines neuen Geräts die unentgeltliche Rückgabe eines gleichartigen Altgeräts mit im Wesentlichen gleichen Funktionen möglich. Kleine Altgeräte mit höchstens 25 Zentimetern in jeder äußeren Abmessung können dort auch ohne Neukauf zurückgegeben werden, begrenzt auf drei Altgeräte je Geräteart. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Für Fragen zu einem bei uns gekauften Gerät können Sie sich an unser Vertriebsteam wenden. Diese Hinweise begründen keine zusätzliche freiwillige Zusage zur Rücknahme von Elektroaltgeräten durch SETRADA. Gesetzlich bestehende Rücknahmeansprüche bleiben unberührt.
Hinweise für gewerbliche Kunden
Die gewerbliche Nutzung eines Geräts schließt die Regeln für Altgeräte aus privaten Haushalten nicht automatisch aus. Geräte, die sowohl in privaten Haushalten als auch gewerblich genutzt werden können, fallen grundsätzlich ebenfalls darunter. Stimmen Sie größere Rückgabemengen vorab mit der Annahmestelle ab.
Für ausschließlich gewerblich nutzbare Geräte können andere Rücknahmeregelungen gelten. Bei Möbeln mit eingebauten elektrischen Komponenten ist der geeignete Entsorgungsweg anhand der konkreten Ausführung zu klären. Wenden Sie sich hierzu an uns oder einen qualifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Batterien, Akkus und Leuchtmittel
Vor der Abgabe müssen Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen beziehungsweise Leuchtmittel grundsätzlich zerstörungsfrei vom Altgerät getrennt werden. Gesetzliche Ausnahmen bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung bleiben unberührt.
Fest eingebaute oder beschädigte Akkus dürfen nicht gewaltsam entfernt werden. Lassen Sie bei Unsicherheiten die sichere Handhabung durch das Fachpersonal klären. Beachten Sie auch unsere Sicherheitshinweise zu lithiumhaltigen Akkus.
Personenbezogene Daten
Sofern ein Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie als Endnutzer für deren Löschung vor der Abgabe selbst verantwortlich. Beachten Sie dazu die Herstellerhinweise.
Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das Gerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden muss.
Abfallvermeidung und längere Nutzung
Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob ein Gerät weiterhin genutzt, durch einen Fachbetrieb repariert oder als funktionsfähiges Gebrauchtgerät weitergegeben werden kann. Eine längere Nutzungsdauer und Wiederverwendung können Abfälle vermeiden und Ressourcen schonen.
Beachten Sie insbesondere bei Akku-Leuchten die Pflege- und Nutzungshinweise des Herstellers. Lassen Sie einen möglichen Austausch defekter elektrischer Komponenten durch einen geeigneten Fachbetrieb prüfen.
4. Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zu Verpackungen aus unseren Lieferungen, zur Batterierückgabe oder zur Entsorgung eines bei uns gekauften Produkts erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten:
SETRADA GmbH & Co. KG
Bahnhofstr. 11
96277 Schneckenlohe
Deutschland
E-Mail: sales (at) setrada.de
Telefon: +49 (0) 9266 / 24610-0
Die Hinweise zur Entsorgung betreffen nicht die Abwicklung von Reklamationen. Ihre gesetzlichen Rechte wegen mangelhafter Ware bleiben unberührt.
Weiterführende Informationen
Zentrale Stelle Verpackungsregister: Versand- und Onlinehandel